Korea Ever-Power · YB2-Serie · Antriebsanleitung für Spritzkabinen und Beschichtungslinien

Explosionsgeschützter Motor für Lackierkabinen:
Auswahl von Ventilatoren und Förderbändern für Zone 1 und Zone 2

Eine Lackierkabine saugt die mit Lösemitteldämpfen angereicherte Luft aus dem Spritzbereich ab, leitet sie durch Wasserwäsche oder Trockenfilter und führt sie sicher in die Atmosphäre ab. Während dieses Prozesses fördern der Abluftventilator und alle Förderbandmotoren in der Kabine Luft, die entzündliche Lösemitteldämpfe in Konzentrationen zwischen der unteren und oberen Explosionsgrenze enthalten kann. Standardmotoren stellen in dieser Atmosphäre eine Zündquelle dar. Die Motoren der Baureihe Korea Ever-Power YB2 Ex d IIB T4 sind die vorgeschriebene Spezifikation für Abluftventilatoren, Zuluftventilatoren und Förderbandantriebe in Lackierkabinen in allen Bereichen, in denen die Lösemitteldampfkonzentrationen während des normalen Spritzvorgangs explosionsfähige Werte erreichen können.

Ex d IIB T4 zertifiziert
Lüftermotor Zone 1
ATEX / IECEx
Schutzart IP55 für den Außenbereich
0,55–200 kW

Zone 1
Im Inneren der Spritzkabine während des Sprühvorgangs
Zone 2
Umgebung
IIB
Gasgruppe für Lösungsmittel
T4
135°C Oberflächengrenzwert
IP55
Sprühnebel und Abwaschen

Explosionsgeschützte Motorlackierkabine, Zone 1, Lüfterförderer, YB2 ATEX Ex d IIB T4, Korea Ever-Power-Beschichtung

Korea Ever-Power YB2-Serie – explosionsgeschützter Motor Ex d IIB T4 für Lüfter- und Förderbandantriebe in Spritzkabinen. Während des aktiven Spritzvorgangs ist der Innenraum einer Spritzkabine gemäß IEC 60079-10-1 als Zone 1 klassifiziert; der Abluftventilator befindet sich innerhalb der Zone 1 und muss ATEX/IECEx-zertifiziert sein.

1. Gefahrenbereichseinstufung der Spritzkabine

Lackierkabinen gelten gemäß IEC 60079-10-1 und der ATEX-Richtlinie als explosionsgefährdete Bereiche, da lösemittelhaltige Lacke, Farben und Grundierungen beim Zerstäuben entzündliche Dämpfe freisetzen, die sich mit der Kabinenluft vermischen und potenziell explosive Dampf-Luft-Gemische bilden. Die Ausdehnung der Gefahrenzone um eine Lackierkabine hängt von der Art des Lösemittels, der Spritzrate und der Effektivität der Kabinenbelüftung ab.

Zone 1 — Im Inneren der Spritzkabine

Während des aktiven Spritzvorgangs befindet sich der Innenraum der Spritzkabine in Zone 1: Beim normalen Spritzen kann ein explosives Gemisch aus Lösemitteldampf und Luft entstehen. Die Spritzzone erstreckt sich vom Boden bis zur Decke und über die gesamte Breite und Tiefe des Kabineninneren. Sämtliche elektrische Geräte innerhalb der Kabine – einschließlich des Abluftventilators, aller Förderbandantriebe und der Beleuchtung – müssen für den Betrieb in Zone 1 nach ATEX/IECEx zertifiziert sein.

Zone 2 — Angrenzende Bereiche

Der Bereich unmittelbar außerhalb der Spritzkabinenöffnung (innerhalb von 1 m von der Kabinenfrontöffnung), der Bereich um alle Zuluft- und Abluftöffnungen der Spritzkabine (innerhalb von 1 m) sowie der Bereich um Farbmischräume (innerhalb von 1 m von allen offenen Behältern) werden als Zone 2 klassifiziert. Motoren in Zone 2 müssen für den Einsatz in Zone 2 nach Ex d oder gleichwertig zertifiziert sein. Ein für Zone 1 zertifizierter YB2-Motor ist auch für die Installation in Zone 2 geeignet.

Nicht klassifizierte Position des Abluftventilators

Befindet sich der Abluftventilator auf dem Dach des Gebäudes oder in einem externen Plenum, das mehr als 3 m von der Abluftöffnung der Spritzkabine entfernt ist, kann er außerhalb der explosionsgefährdeten Zone liegen. Allerdings kann der Abluftstrom selbst Lösungsmitteldämpfe oberhalb der unteren Explosionsgrenze (UEG) enthalten, wenn die Kabinenlüftung unzureichend ist. Dadurch werden Lüfterrad und Motor zu potenziellen Zündquellen. Korea Ever-Power empfiehlt daher, für Abluft- und Zuluftventilatoren in Spritzkabinenlüftungssystemen unabhängig von deren Position relativ zu den Zonengrenzen stets die Schutzart YB2 Ex d vorzuschreiben.

2. Lösemittelgasgruppen für Lacke und T4-Anforderung

Lacklösungsmittel fallen in die IEC-Gasgruppen IIA und IIB. Die Zertifizierung YB2 Ex d IIB T4 deckt alle gängigen Lack- und Beschichtungslösungsmittel ab, die in der Automobil-, Industrie-, Holz- und Möbelindustrie verwendet werden.

Lösungsmittel Gasgruppe Selbstzündungstemperatur T-Klasse erforderlich YB2 IIB T4 geeignet?
Toluol IIA 480°C T1 Ja
Xylol IIA 464 °C T1 Ja
Aceton IIA 465°C T1 Ja
Ethylacetat IIA 427 °C T2 Ja
Isopropylalkohol IIB 399 °C T2 Ja
Ethylenglykol IIB 398 °C T2 Ja
Diethylether IIB 160 °C T4 Ja – T4 erforderlich
Farbe auf Wasserbasis (VOC-arm) IIA > 400 °C T1–T2 Ja

Hinweis zur Spezifikation: Die meisten lösemittelbasierten Auto- und Industrielacke verwenden Toluol, Xylol, Ethylacetat und Alkohole als Lösemittelträger – alle der Gruppe IIA oder IIB. Der Motor YB2 Ex d IIB T4 deckt all diese Lösemittel mit einer einzigen Zertifizierung ab. Für Anlagen, die Diethylether oder andere Lösemittel mit niedriger Selbstentzündungstemperatur verwenden, bietet die Temperaturklasse T4 den erforderlichen Schutz. Prüfen Sie vor der Spezifikation des Motors stets anhand der Bereichsklassifizierung, welche spezifischen Lösemittel verwendet werden.

3. Spezifikation des Abluftventilators für Spritzkabinen

Der Abluftventilator ist der sicherheitskritische Motor in einer Spritzkabine. Seine Hauptfunktion besteht darin, eine Mindestluftwechselrate in der Kabine aufrechtzuerhalten (typischerweise 0,5 bis 1,0 m/s Anströmgeschwindigkeit), um die Lösemitteldämpfe während des gesamten Spritzvorgangs stets unter 251 TP3T der unteren Explosionsgrenze (UEG) zu verdünnen. Fällt der Abluftventilator aus und stoppt er während des Spritzvorgangs, reichern sich die Lösemitteldämpfe in der Kabine rasch an und erreichen potenziell explosionsgefährliche Konzentrationen. Daher sind die Zuverlässigkeit und die explosionsgeschützte Ausführung des Abluftventilators von höchster Bedeutung.

Lüfterleistung und Motorauslegung

Die Leistung des Abluftventilators in einer Lackierkabine hängt von der Kabinenfläche, der Anströmgeschwindigkeit, dem statischen Druckverlust im Kanal und dem Wirkungsgrad des Ventilators ab. Für eine typische Lackierkabine im Automobilbereich (4 m breit × 2,5 m hoch) bei einer Anströmgeschwindigkeit von 0,5 m/s gilt: Q = 4,0 × 2,5 × 0,5 = 5,0 m³/s. Bei einem statischen Druck im Kanal von 200 Pa und einem Wirkungsgrad des Ventilators 65% ergibt sich eine Motorleistung von 5,0 × 200 ÷ (1000 × 0,65) = 1,54 kW. Bei einem Betriebsfaktor von 1,25 ist der Ventilator YB2 2,2 kW, 4- oder 2-polig, Ex d IIB T4, zu wählen.

Motorposition: Innerhalb oder außerhalb von Zone 1?

Der Lüftermotor kann über einen Riemen von außerhalb der Zone 1 durch eine Wellendurchführung in der Kabinenwand angetrieben werden, wobei sich nur das Laufrad innerhalb der Kabine befindet. In diesem Fall können sich die Motorwellendichtung und der Motor selbst in Zone 2 anstatt in Zone 1 befinden. Korea Ever-Power empfiehlt jedoch für Lackierkabinenlüfter in Zone 1 und Zone 2 die Schutzart YB2 Ex d IIB T4. Der Motor ist direkt mit dem Lüfterlaufrad verbunden, das explosionsgefährdete Atmosphären fördert, und jegliche Motorstörung, die Wärme erzeugt, muss innerhalb der Spezifikationen für Motoren der Zone 1/2 liegen. Verwenden Sie keine Standardmotoren, selbst wenn behauptet wird, dass sich das Motorgehäuse außerhalb der Gefahrenzone befindet.

Verriegelung: Spritzpistolenbetrieb ohne Lüfter

Jede Spritzkabine muss über eine Luftstromsperre verfügen, die den Betrieb der Spritzpistole verhindert, wenn der Abluftventilator nicht läuft oder die gemessene Anströmgeschwindigkeit unter den zulässigen Mindestwert fällt. Diese Sperre wird üblicherweise durch einen Luftstromschalter oder einen Differenzdrucksensor im Abluftkanal realisiert, der über ein Sicherheitsrelais mit dem Stromkreis der Spritzpistole verbunden ist. Der Abluftventilator des Modells YB2 muss anlaufen und den Luftstrom nachweisen, bevor die Spritzpistole durch die Luftstromsperre ihren Betrieb freigibt.

4. Anforderungen an den Förderbandmotor der Kabine

Kontinuierliche Beschichtungsanlagen transportieren Werkstücke mittels Hängeförderern oder Kettenförderern durch die Spritzkabine. Alle Fördermotoren und Getriebe, die innerhalb der Zone 1 der Spritzkabine installiert sind, müssen nach der gleichen Ex d IIB T4-Norm wie der Lüftermotor zertifiziert sein. Für Fördermotoren gelten keine Ausnahmen aufgrund ihrer geringen Größe oder niedrigen Nennleistung – ein 0,55-kW-Fördermotor in einer Spritzkabine kann ein Lösemittel-Luft-Gemisch genauso gut entzünden wie ein 22-kW-Lüftermotor.

Hängeförderer in der Sprühzone

Kettenförderer, die durch Spritzkabinen verlaufen, verwenden nach Möglichkeit Antriebsmotoren außerhalb der Spritzzone. Die Förderkette wird durch kleine Öffnungen in die Kabine eingeführt und aus ihr herausgeführt. Muss der Antriebsmotor des Förderers innerhalb der Spritzzone platziert werden (z. B. bei kompakten Kabinenlayouts), ist für den Antriebskopf YB2 0,55 bis 3,0 kW Ex d IIB T4 vorzugeben. Der Motor muss zudem für den Dauerbetrieb S1 bei der Förderbandgeschwindigkeit ohne Überlastung ausgelegt sein, da jede Motorüberlastung in explosionsgefährdeten Bereichen die Gefahr einer Überschreitung der Oberflächentemperatur T4 birgt.

Bodenförderband in der Sprühzone

Bodenseitige Lamellen- oder Rollenförderer, die Werkstücke durch eine horizontale Spritzkabine transportieren, verfügen über Motoren im Spritzbereich. Lösemittel sind schwerer als Luft und sammeln sich tendenziell am Boden – die Lösemittelkonzentrationen im Bodenbereich einer Spritzkabine können daher höher sein als im mittleren Bereich, wo sich der Sprühnebel befindet. Alle Motoren der bodenseitigen Förderer in der Kabine müssen der Schutzart YB2 Ex d IIB T4 entsprechen. Die Schutzart IP55 bietet Schutz gegen Farbnebel, der während des Spritzvorgangs auf den Motor gelangen kann.

5. Schutzart IP55 und Schutz vor Lacknebel

Zusätzlich zur Ex-d-Explosionsschutzzertifizierung bietet das IP55-Gehäuse des YB2-Motors einen wichtigen weiteren Vorteil im Einsatz in Lackierkabinen: Es verhindert das Eindringen von Farbnebel in den Motor. Farbnebelpartikel, die durch die Lüftungsschlitze in den Motor gelangen, lagern sich an der Wicklung und den Kühlrippen ab, isolieren den Motor von seinem eigenen Kühlluftstrom und erhöhen die Wicklungstemperatur über den Grenzwert T4. IP55 verhindert diese Ablagerungen und schützt den Motor zudem vor der wöchentlichen Hochdruckreinigung, die in Lackierkabinen erforderlich ist, um Farbrückstände von Boden, Wänden und Geräten zu entfernen.

Lackablagerungen am Standardmotor im Vergleich zu YB2 IP55 – thermische Folgen
Standard-IP54-Motor nach 6 Monaten in der Spritzkabine:
Lacknebel gelangt in die Lüftungsschlitze → lagert sich auf Kühlrippen und Wicklung ab → isoliert den Motor von der Umgebungsluft → die Gehäusetemperatur steigt um 20–40 °C über den Normalwert → erreicht oder überschreitet den Grenzwert T4 von 135 °C → es entsteht Zündgefahr in Zone 1, obwohl der Motor ursprünglich für die Schutzart IP ausgelegt ist.
YB2 IP55-Motor nach 6 Monaten in der Spritzkabine:
IP55 verhindert das Eindringen von Farbnebel in den Motor → keine Ablagerungen an Kühlrippen oder Wicklung → Motorgehäusetemperatur bleibt seit der Inbetriebnahme unverändert → Oberflächentemperaturgrenze T4 wird während des gesamten Betriebs eingehalten → Explosionsschutz bleibt über die gesamte Lebensdauer des Motors erhalten. Wöchentliches Abwaschen mit IP55-Schutz entfernt äußere Farbablagerungen ohne Risiko des Wassereintritts.

6. Korea Ever-Power YB2 für Spritzkabinenanwendungen

Der Korea Ever-Power YB2 Ex d IIB T4 ist die vollständige Motorspezifikation für alle Motoren der Zonen 1 und 2 in Lackierkabinen, Beschichtungsanlagen und Farbmischräumen. Er bietet ATEX- und IECEx-Zertifizierung, IP55-Schutz gegen Farbnebel und Wasserstrahl, eine Oberflächentemperaturgrenze von T4 für alle gängigen Lacklösemittel und die gleichen metrischen IEC-Baugrößen wie der Standard-Y2 für eine einfache Nachrüstung in bestehende Lackierkabinen. Die gesamte YB2-Baureihe ist erhältlich in der Produktbereich explosionsgeschützte MotorenFür Lackierkabineninstallationen, die eine Drehzahlregelung der Abluftventilatoren mittels Frequenzumrichter zur variablen Luftstromregulierung erfordern, wenden Sie sich bitte an [Kontaktinformationen einfügen]. Korea Ever-Power Hinweise zur Kompatibilität von Ex d-Motoren mit Frequenzumrichtern.

YB2 — Spezifikation für Spritzkabine
Zertifizierung ATEX + IECEx Ex d IIB T4
Zone Zone 1 und Zone 2
Gasgruppe IIA- und IIB-Lacklösungsmittel
Oberflächentemperatur T4 = maximal 135 °C
IP-Schutzart IP55 (Sprühnebel + Abspülen)
Leistungsbereich 0,55–200 kW
Polen 2P / 4P / 6P verfügbar
Rahmen IEC 72-1 (identisch mit Y2)

7. Anwendungen für Spritzkabinen und Beschichtungsanlagen

Explosionsgeschützter Motorabluftventilator für Spritzkabinen, Zone 1, ATEX YB2 Lackieranlage, Korea Ever-Power

Autolackierkabine

Lackierkabinen in Karosseriewerkstätten und Fahrzeugreparaturwerkstätten verwenden lösemittelbasierte Basislacke und Klarlacke, die Toluol, Xylol und Isopropylalkohol enthalten. Abluftventilator: YB2 2,2 bis 7,5 kW, 4- oder 2-polig, Ex d IIB T4. Zuluftventilator (Frischluft): YB2 1,5 bis 5,5 kW. Der Abluftventilator läuft während des gesamten Lackiervorgangs und der anschließenden Ablüftphase kontinuierlich; er darf erst dann abgeschaltet werden, wenn die Kabinenluft am Ende jedes Lackiervorgangs vollständig von Lösemitteldämpfen befreit ist.

Explosionsgeschützter Motor, industrielle Beschichtungsanlage, Förderband, Zone 2 YB2 ATEX Pulver- und Flüssiglack

Industrielle Flüssiglackbeschichtungslinie

Kontinuierliche Beschichtungsanlagen für Metallkomponenten, Möbel und Industrieteile nutzen Hängekettenförderer zum Transport der Werkstücke durch Sprühzonen, Ablüftöfen und Härteöfen. Antriebsmotoren der Förderbänder in der Sprühzone: YB2 0,55 bis 3,0 kW, Ex d IIB T4. Zone 1 befindet sich in der Sprühzone; Zone 2 im Ablüftbereich, wo Restlösungsmitteldämpfe vorhanden sein können. Alle Motoren innerhalb der Zonengrenzen von Zone 1 oder Zone 2 müssen YB2-zertifiziert sein.

Beschichtungslinie für Holzmöbel

Lackieranlagen für Möbel und Holzprodukte mit Nitrozelluloselacken und Polyurethanlacken. Abluftventilatoren der Klasse YB2 (1,5 bis 11 kW). Nitrozelluloselacke verwenden Ethylacetat und Butylacetat (Gruppe IIA); die Klasse YB2 IIB umfasst beide. Hohe Lackiermengen in Holzlackieranlagen erfordern sehr hohe Luftwechselraten und entsprechend leistungsstarke Abluftventilatoren.

Farbmischraum

Farbmisch- und Verdünnungsräume, in denen Lösemittelbehälter geöffnet und die Farbe auf Sprühviskosität verdünnt wird. Zone 2 im allgemeinen Mischraumbereich. Abluftventilator: YB2 0,55 bis 2,2 kW zur Aufrechterhaltung von 6 bis 10 Luftwechseln pro Stunde. Sämtliche elektrische Geräte im Mischraum, einschließlich des Abluftventilatormotors, müssen für Zone 2 zertifiziert sein.

Lösungsmittel-Rückführungseinheit

Lösungsmittelrückgewinnungs- und -rückführungssysteme in großen Beschichtungsanlagen gewinnen Lösungsmittel aus der Abluft zur Wiederverwendung zurück. Der Ventilator der Rückgewinnungseinheit und alle Pumpenmotoren, die lösungsmittelhaltige Luft oder flüssiges Lösungsmittel fördern, befinden sich je nach ihrer Position relativ zum Rückgewinnungsbehälter in Zone 1 oder Zone 2. YB2 0,75 bis 5,5 kW für die Antriebe von Ventilator und Pumpe der Rückgewinnungseinheit.

Abluftofen

Abluftventilatoren für Verdampfungsöfen, die hohe Konzentrationen von Lösemitteldämpfen abführen, die unmittelbar nach dem Spritzen von nassem Lackfilm verdunsten. Die Zone-1-Klassifizierung gilt für den Innenraum des Abluftkanals der Verdampfungszone. YB2 2,2 bis 11 kW, 2-polig für Abluftanlagen mit hohem Luftdurchsatz bei erhöhter Umgebungstemperatur (bis zu 60 °C – Motorleistung bei erhöhter Umgebungstemperatur reduzieren).

Bearbeitung des explosionsgeschützten Gehäuses YB2 von Ever-Power Korea

Präzisionsbearbeitung

Korea Ever-Power YB2 Explosionstest

Ex d Druckprüfung

Korea Ever-Power ATEX IECEx Spritzkabinenmotor

ATEX-zertifiziert

Korea Ever-Power global export Spritzkabinenmotor

Weltweiter Export

8. Häufig gestellte Fragen

Wir verarbeiten ausschließlich wasserbasierte Farben. Benötigen wir trotzdem explosionsgeschützte Motoren in unserer Spritzkabine?

Wasserbasierte Lacke weisen im Vergleich zu lösemittelbasierten Lacken ein deutlich reduziertes Brand- und Explosionsrisiko auf, sind aber nicht völlig risikofrei. Die meisten wasserbasierten Lackformulierungen enthalten weiterhin einen gewissen Anteil an Co-Lösungsmitteln (typischerweise 5 bis 251 Gew.-%) wie Glykolether, Isopropylalkohol oder Ethanol, um Verlauf, Glättung und Filmbildung zu steuern. Diese Co-Lösungsmittel verdunsten beim Spritzen und können unter bestimmten Bedingungen – insbesondere in schlecht belüfteten Kabinen oder bei hohem Co-Lösungsmittelgehalt – entzündliche Dampfkonzentrationen erzeugen. Lesen Sie das Sicherheitsdatenblatt jedes verwendeten Produkts und prüfen Sie den Flammpunkt und den Dampfdruck der enthaltenen Co-Lösungsmittel. Liegt der Flammpunkt des Lacks unter 55 °C (Grenzwert für die Zoneneinteilung nach IEC 60079-10-1), muss die Spritzkabine weiterhin als explosionsgefährdeter Bereich eingestuft werden, und Ex-d-Motoren sind weiterhin vorgeschrieben. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde für die Einstufung explosionsgefährdeter Bereiche, um Informationen zur spezifischen Einstufung von wasserbasierten Lackierkabinen in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu erhalten.

Kann ich einen Frequenzumrichter verwenden, um die Drehzahl des Abluftventilators in der Spritzkabine zur Energieeinsparung zu steuern?

Ja – die Drehzahlregelung von Abluftventilatoren in Spritzkabinen ist eine effektive Energiesparmaßnahme, da der Ventilator nur während des aktiven Spritzvorgangs mit voller Drehzahl laufen muss. In den Pausen zwischen den Spritzzyklen kann der Ventilator mit reduzierter Drehzahl (bei Aufrechterhaltung eines minimalen Spülluftstroms, um die Lösemitteldämpfe unter 10% UEG zu halten) und deutlich geringerem Stromverbrauch betrieben werden. Der Frequenzumrichter selbst darf jedoch nicht innerhalb der Zone 1 oder Zone 2 installiert werden – er muss sich in einem sicheren Kontrollraum oder in einem zertifizierten Ex-p-Schaltschrank (Druckgehäuse) innerhalb der explosionsgefährdeten Zone befinden. Der Motor, der den Frequenzumrichter mit dem Ventilator verbindet, muss unabhängig von der Drehzahl des Frequenzumrichters vom Typ YB2 Ex d IIB T4 sein. Für Abluftventilatorsysteme in Spritzkabinen mit Frequenzumrichter empfiehlt Korea Ever-Power außerdem die Verwendung des YB2 mit Zwangskühlung IC416 (separater Gebläsemotor) anstelle des standardmäßigen Wellenlüfters IC411, da der IC416 die volle Motorkühlung auch bei reduzierter Lüfterdrehzahl gewährleistet. Dadurch wird verhindert, dass die Motoroberflächentemperatur den Grenzwert T4 überschreitet, wenn der Lüfter in der Zone 1 mit reduzierter Drehzahl läuft.

Wie oft muss der Abluftventilatormotor YB2 in einer Lackierkabine überprüft werden?

Die Norm IEC 60079-17 (Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen, einschließlich Motoren der Klasse YB2, regelmäßig geprüft werden müssen. Für Anlagen der Zone 1 (innerhalb der Lackierkabine) ist eine eingehende Prüfung mindestens alle drei Jahre erforderlich. In der Praxis sollten Motoren in Lackierkabinen aufgrund der aggressiven Sprühnebelbelastung jedoch jährlich geprüft werden. Jede Prüfung muss Folgendes bestätigen: Vorhandensein und korrektes Anzugsmoment aller Befestigungselemente; korrekter Sitz und Abdichtung des Klemmenkastendeckels; dichte und Ex-d-zertifizierte Kabelverschraubungen; Entfernung von Lackablagerungen (die den Motor isolieren und seine Oberflächentemperatur über T4 erhöhen können); Korrosionsfreiheit des Motorgehäuses; und Überprüfung des Zustands der Motorlager durch Vibrationsmessung oder Messung der Betriebstemperatur. Die Prüfprotokolle sind gemäß ATEX Artikel 7 als Bestandteil der Explosionsschutzdokumentation der Anlage aufzubewahren.

 

Korea Ever-Power · YB2-Serie · ATEX-Lüfter- und Förderbandmotoren für Spritzkabinen

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Korea Ever-Power YB2: ATEX + IECEx Ex d IIB T4, IP55, 0,55–200 kW. Deckt alle Lüfter- und Förderbandmotoren für Spritzkabinen der Zonen 1 und 2 für lösemittel- und wasserbasierte Beschichtungsanlagen ab.

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Bearbeitet von Cxm